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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Finanzen fördern explizit die Anschaffung von mobilen UV-C basierten Raumluftreinigern!

In den FAQ Absatz 2.4 Punkt 7 “Welche Kosten sind förderfähig” findet sich folgender Passus:

Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen

Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).

Förderfähig nach dem Gesetz zur Überbrückungshilfe III ist jedes Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch bezogen auf den Vergleichsmonat in 2019 und diese Unternehmen können auf Grund der Höhe des wahren Umsatzrückgangs gestaffelte Fixkostenerstattungen wie folgt erhalten.

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

Beispiel: hat ein Gastwirt im März 2021 Coronabedingt verglichen zum Monat März 2019 einen Umsatzrückgang von 50%, dann wird ihm die Anschaffung von Geräten unseres SAUBERLICHT– Produktportfolios bis zu einer Summe von € 20.000 pro Monat mit 60% gefördert und er selbst zahlt lediglich 40%. Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70% werden sogar bis 100% der Anschaffungskosten übernommen.

Die Überbrückungshilfe III greift bis einschließlich Juni 2021, Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot unserer in Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zertifizierten Raumluftreiniger an, welche Viren in Echtzeit deaktivieren. Ein häufiges Filterwechseln fällt nicht an und die Folge- bzw. Wartekosten sind im Vergleich zu HEPA basierten Raumluftreinigern um ein Vielfaches geringer.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html