In einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) vom 16.11.2020 werden ausdrücklich auch mobile Luftreiniger auf UV-C Basis empfohlen.
Das IRK (Kommission Innenraumlufthygiene) empfiehlt, sich entsprechende Nachweise zur Wirksamkeit der Geräte einzuholen, um sicherzustellen, dass die notwendige Bestrahlungsintensität und Verweildauer der Mikroorganismen innerhalb der bestrahlten Zone ausreichend ist.

Entsprechende Zertifikate, welche sowohl die Wirksamkeit als auch die Unbedenklichkeit unseres UVAIR216 bestätigen, liegen vor.

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